Buchhaltungsbüro
Daniela Schöll-Staudner

Jobticket

Die wichtigsten Details im Überblick:

Erforderlich ist eine Rechnung, die auf den Arbeitgeber lauten muss und neben den für den Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungsmerkmalen auch den Namen des Arbeitnehmers beinhaltet.

Achtung: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten des Fahrausweises ersetzt, ist dies steuerpflichtiger Arbeitslohn!

WICHTIG: Für die Steuerfreiheit ist es unbedingt erforderlich, dass der Arbeitgeber die Kosten des Fahrausweises direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlt.

Steuerfrei ist eine Streckenkarte, die nur zur Fahrt Wohnung – Arbeitsstätte berechtigt. Nur dann, wenn vom Träger des öffentlichen Verkehrsmittels keine Streckenkarte angeboten wird, oder die Netzkarte höchstens den Kosten einer Streckenkarte entspricht, darf anstelle einer Streckenkarte eine Netzkarte zur Verfügung gestellt werden. In Wien könnte der Arbeitgeber zum Beispiel eine Jahreskarte oder Monatskarte zur Verfügung stellen, da es keine Streckenkarte gibt.

Damit das Jobticket wirklich steuerfrei bleibt, darf es sich dabei um keine Gehaltsumwandlung handeln. Das wäre der Fall, wenn das Jobticket anstatt des bisher gezahlten steuerpflichtigen Arbeitslohns oder anstatt einer kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung zur Verfügung gestellt wird. Keine Gehaltsumwandlung, daher Steuerfreiheit, liegt vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bisher einen Fahrtkostenzuschuss – steuerpflichtig – bezahlt hat und nun ein Jobticket zur Verfügung stellt.

Für jene Strecke, für die ein Jobticket bezahlt wird, steht kein Pendlerpauschale zu. Muss der Arbeitnehmer jedoch trotz Jobticket bestimmte Wegstrecken von der Wohnung zur Einstiegstelle des „Öffis“ zurücklegen, kann für die Strecke Wohnung – Einstiegstelle u.U. ein Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Die Höhe des Pendlerpauschales für die Teilstrecke ist jedoch mit dem fiktiven Pendlerpauschale für die Gesamtstrecke begrenzt.

Im Lohnkonto und im Lohnzettel sind die Kalendermonate einzutragen, in denen ein Arbeitnehmer im Rahmen des Werkverkehrs befördert wird.

Die Kosten des Jobtickets sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben und verursachen keine Lohnnebenkosten (Kein DB, kein DZ, keine KommSt).

Stand: November 2013

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Verfassers ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

Kontakt

Daniela Schöll-Staudner
Bilanzbuchhalterin
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2126 Ladendorf

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Tel: +43 699 818 65271