Achtung Vorsteuerabzug gefährdet
Nach den geänderten Umsatzsteuerrichtlinien ist das Vorliegen der Rechnungsmerkmales „UID-Nummer des Leistenden“ Voaussetzung für den Vorsteuerabzug.
Prüfen Sie daher unbedingt ab sofort die Gültigkeit der UID-Nummer Ihrer österreichischen Lieferanten (auch bei regelmäßigen Geschäftsbeziehungen). Sollten Sie dies nicht tun, kann dies die Verweigerung des Vorsteuerabzuges auslösen.
Sie können dies über finanzonlie www.bmf.gv.at oder den EU-Server www.ec.europa.eu/taxation_customs/vies
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!